Bilder von Sportlern zeigen

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    • Bilder von Sportlern zeigen

      Hallo

      Ich habe gestern beim Querfeldein Rennen einige Fotos gemacht
      die ich euch und in einem anderen Forum vorstellen möchte,aber einige meiner
      Bekannten sagten das ich damit vorsichtig sein soll weil es ja Menschen
      sind die ich zeige. Meine Frage ist halt gibt es damit rechtliche
      Probleme wenn ich die Fotos einstelle zum zeigen.
    • Ich nehme an, das war eine öffentliche Sportveranstaltung. Da dürfte es wohl kaum Schwierigkeiten geben. Ausgenommen vielleicht, der Veranstalter vergibt Fotolizenzen nur an ausgewählte Fotografen.
      Anders wäre es wahrscheinlich, wenn es sich um eine (Vereins-)interne Veranstaltung handeln würde. Da darfst du m.E. keine Fotos der handelnden Personen ohne deren Erlaubnis veröffentlichen.
    • Hallo Ernst,

      ich würde dir empfehlen, die Rechtslage nicht zu unterschätzen oder zu ignorieren. Besonders solltest du daran denken, dass es mehrerer Bedingungen bedarf, um z.B. eine Sportveranstaltung fotografisch zu begleiten und Fotos zu veröffentlichen. Diese sind immer alle (nicht nur eine!) zu beachten!!!
      Die auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei Janke gibt dazu u.a. die folgenden Erläuterungen.

      Kanzlei Janke schrieb:

      Bildnisse von Personen dürfen also nur mit vorheriger (!) Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht und verbreitet werden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine Porträtaufnahme im eigentlichen Sinne oder eine Straßenfotografie handelt. Unerheblich ist auch, ob eine oder mehrere Personen abgebildet sind.
      ...
      Eine zustimmungsfreie Veröffentlichung und Verwertung setzt aber zweierlei voraus:

      (1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB vorbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt.

      (2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen, und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte und (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden
      Ähnliche Interpretationen und Verlautbarungen findest auch von anderen Kennern dieses Rechtsgebietes.

      Lies dir am besten die entsprechenden Beiträge im Link oben und falls du willst, natürlich auch noch ergänzende über eine Internetsuchmaschine zu findende durch. Du musst eine eigenes Gefühl für Sicherheit auf diesem Gebiet entwickeln, bevor du etwas veröffentlichst.

      Ich hoffe, dir trotzdem ein bisschen zur richtigen Entscheidung geholfen zu haben...

      Gruß, Erik
    • Hat jetzt zwar nichts mit Sport zu tun, aber ich fotografiere ja hin und wieder mal auch ein paar Menschen
      weil dies nicht immer vermeidbar ist. Wenn ich diese Personen nun aber so verpixle, dass diese nicht mehr
      zu erkennen sind (Beispiel siehe Anhang) sollte es doch keine Probleme geben oder bin ich da falsch?
      Bilder
      • IMG_2799 - Kopie.JPG

        103,78 kB, 569×240, 30 mal angesehen
    • Danke Erik, interessanter Link...aber wenn ich das ganze richtig verstehe, kann man Bilder wie das von Ernstel im anderen Thema eigentlich ja nicht veröffentlichen.

      Oder wie seht ihr das?
      Schöne Jross

      Uwe

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      Die Universalfrage nach Art.9 "Wat soll dä Käu?"

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    • cani#68 schrieb:

      Oder wie seht ihr das?
      Hallo Uwe,
      ich würde dieses Foto nur veröffentlichen, wenn ich die entsprechenden Einverständnisse (die der Sportlerin UND ggf. des Veranstalters) hätte. Das der Sportlerin vor allem auch deshalb, weil sie an ihren Gesichtszügen und ggf. auch ihrer sehr prägnanten Bekleidung identifizierbar sein könnte und auch weil die Person und nicht nur die allgemeine Veranstaltung fotografiert wurde.
      Kurzum - ohne die Radsportlerin würde dem Foto der Inhalt verloren gehen, und deshalb würde ich das Einverständnis erbeten.

      Gruß, Erik
    • Hallo Erik,
      danke für die Antwort, genauso hatte ich es auch aus deinem Link auch verstanden und bisher so im Hinterkopf.
      Schöne Jross

      Uwe

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    • Da fällt mir auch noch das hier ein:

      foto-podcast.de/ipod/folge-72-…ufnahmen-beachten-sollte/
      Schöne Jross

      Uwe

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