Geringfügige Beschäftigung als Fotograf

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    • Geringfügige Beschäftigung als Fotograf

      Hallo zusammen,

      mir liegt ein Angebot vor, am Samstag abend auf dem örtlichen Stadtfest im Auftrag einer Bar Fotos zu schießen. Die Fotos sollen im Internet veröffentlicht und auch bezahlt werden. Nun wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, was es für rechtliche Probleme geben könnte bzw. auf was ich achten muss. Meines Wissens ist eine geringfügige Beschäftigung bis 450€ nicht sozialversicherungspflichtig und auch nicht steuerlich relevant. Aber was ist z.B. mit der Sachversicherung? Bleibe ich, sollte meine Kamera beispielsweise von einem unachtsamen Gast beschädigt werden, auf meinen Kosten sitzen?
      Ich habe schon Tante Google gefragt, aber keine wirklichen Antworten, insbesondere auf die letzte Frage, erhalten.

      Vielen Dank für hilfreiche Informationen oder weiterführende Links :wink_1:
      Gruß, Dennis


      Canon EOS 600D | EF-S 18-55mm f/3.5-5.6 IS II | EF-S 55-250mm f/4-5.6 IS II | EF 50mm f/1.8 | Helios 44-m mit EF Adapter | 2x Yongnuo YN-560-III | Manfrotto 055XPROB + 498 RC2 | Haida ND 3.0 | Lowepro Flipside 400AW


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    • Hallo Dennis,
      ich kann dir keine Rechtsberatung geben.
      Aber nur mal so mit normalen Verständnis.
      Du wirst von einer Bar = Arbeitgeber eingestellt, um dort an einem Abend Fotos zu machen.
      So entnehme ich das aus deinem Beitrag...

      DeRee schrieb:

      eine geringfügige Beschäftigung bis 450€ nicht sozialversicherungspflichtig und auch nicht steuerlich relevant


      Dein Arbeitgeber setzt voraus, dass du dein Arbeitsgerät mitbringst und zur Erbringung deiner Arbeitsleistung zur Verfügung stellst.
      Dann ist er auch, nach meiner Meinung, ersatzpflichtig bei Beschädigungen deiner Ausrüstung bzw. für Schäden, die du als Angestellter anrichtest (Kamera gegen Glas, Inhalt auf Kleidung des Gastes).

      Anders herum... Dein Hauptarbeitgeber verlangt den Einsatz deines Privatfahrzeugs, um zu Kunden oder sonst was zu gelangen.
      Wer bezahlt den Schaden, wenn du dir eine Beule fährst... Oder einem anderen einen Schaden zufügst? Ich bin mir, dass das der Arbeitgeber löhnt.

      Voraussetzung der Schaden wird nicht mit Vorsatz oder grobfahrlässig herbeigeführt. Was aber schwer zu beweisen ist.

      Wenn du nicht angestellt wirst für diesen Job, dann handelst auf eigene Rechnung. Da gilt auch dein Hinweis auf die geringfügige Beschäftigung nicht.
      Das ist eine Einnahme aus selbstständiger Arbeit. Wie es steuerlich zu bewerten ist, ist ja hier nicht die Frage.... Im Steuerformular unter "sonstige Einkünfte" einzutragen.
      Versicherungstechnisch sieht es hier ganz anders aus... DU bist (nach meiner Meinung) selbst verantwortlich. Deine private Haftpflicht wird möglicherweise deine verursachten Schäden übernehmen. Deine persönlichen Schäden an Kamera oder Ausrüstung wirst du wahrscheinlich selber tragen müssen.

      Gruß
      Rolf
      Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden. (Franz Kafka)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rolf_B ()

    • Ich kann mir nicht vorstellen das die Bar dich für so was als geringfügig Beschäftigt "einstellt".
      Da wird nämlich schon Sozialabgaben fällig bzw muss bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
      Das macht aber der AG pauschal.
      Es wird eine Arbeit auf eigene Rechnung sein. Von daher bist du für dich und dein Tun selber verantwortlich.
      Leben kann man nur vorwärts - Es verstehen nur rückwärts ! :thumbsup_1:

      Unbedingt ansehen : ridgeback-foto.de/

      Moderative Beiträge in Blau, der Rest ist meine Meinung!
    • Barry Ricoh schrieb:

      Es wird eine Arbeit auf eigene Rechnung sein. Von daher bist du für dich und dein Tun selber verantwortlich.
      Ohne dir Rechtsverbindlichkeit geben zu können, würde ich das auch so sehen.
      Schöne Jross

      Uwe

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      Die Universalfrage nach Art.9 "Wat soll dä Käu?"

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    • Ich sehe das auch so,zumindest ist es bei mir selber so wenn ich so etwas mal mache.Nur weil er Dich dafür bezahlt bist du ja nicht bei Ihm beschäftigt.Auch bei einem geringfügigen Einkommen muss der Beschäftigte gemeldet sein und auch Sozialabgaben für Ihn gezahlt werden ,sprich Anteil Renten und Krankenversicherung .Das ist ja bei Dir alles nicht der Fall

      Grüße Tom :wink_1:
      Grüße Tom

      Canon 1DS, Canon 1DSII, Canon 17-40 F4 L USM,Canon 70-200 F4 L IS USM, Signa 50mm F1.4 DG EX HSM, Canon EF 85mm F1.8 USM
      Sony Alpha 7II, Sony Alpha 77V,Minolta F4 70-210mm, Zeiss 16-80 F3.5-4.5 Variosonnar DT ZA, Und viel Altglas .
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    • Hallo zusammen.
      Ihr habt natürlich Recht, dass ich nicht bei ihm "eingestellt" sein werde, hätte ich vielleicht besser formulieren können, andererseits wusste ich auch nicht, wie man so eine Art der Beschäftigung korrekt benennt.
      Dass ich selbst verantwortlich sein werde, habe ich mir eigentlich schon gedacht, trotzdem bedanke ich mich für Eure Ausführungen :wink_1:
      Gruß, Dennis


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    • DeRee schrieb:

      dass ich nicht bei ihm "eingestellt" sein werde, hätte ich vielleicht besser formulieren können,
      ja, "geringfügig beschäftigt" ist gleich "angestellt" sein
      Was du sicherlich da machst ist selbstständige Arbeit, die du dann berechnest... dafür müsstest du dann aber ein Gewerbe anmelden
      Als Student kannst du doch einen Betrag X steuerfrei nebenbei verdienen
      Ich würde mal in dieser Richtung suchen :wink_1:
      Schöne Jross

      Uwe

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    • Man muss nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden.
      Es sollte aber dann auch nur gelegentlich ausgeführt werden.
      Man darf keine Rechnung schreiben. Hier würde sich eine "Quittung" anbieten.
      Die Einnahme werden als sonstige Einnahmen in der Steuererklärung angegeben...

      Gruß
      Rolf
      Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden. (Franz Kafka)
    • Ich war gestern Abend vor Ort und habe mit dem Chef gesprochen, es wird zunächst eine einmalige Sache, weil sein Mitarbeiter (mein Bekannter), der sonst gelegentlich Fotos macht, an dem Abend arbeiten muss und daher keine Möglichkeit hat, Fotos zu machen. Vermutlich wird es auch nicht auf eine Bezahlung hinauslaufen, sondern auf eine Art "Gegenleistung" seinerseits, da es auch mein "erstes Mal" in dieser Richtung sein wird.
      Und was die Steuererklärung angeht, bin ich bestens abgesichert, da ich Verwandte habe, die sich perfekt mit dem Steuerrecht auskennen :biggrin_1:
      Gruß, Dennis


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