Veröffentlichen von Bildern!

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    • Veröffentlichen von Bildern!

      Hallo,
      kann mir hier jemand weiterhelfen?
      Sei es der Fall das das schon öfter gefragt wurde verzeit mir!
      Ausgangssituation!
      Ich mache Bilder auf einer Hochzeit oder einem anderen Event, ich lichte also Menschen ab!
      Nun möchte ich diese Bilder auf meiner Homepage veröffentlichen, was muß ich beachten?
      Ich habe schon öfter gehört das es ein Formular gibt welches man sich unterschreiben lassen sollte, damit man die Rechte an diesen Bildern erhält und diese veröffentlichen darf!
      Gibt es solche Formulare als PDF zum runterladen und wie nennen diese sich genau?
      Vielen Dank schon mal vorab!
      Gruß Rolf
      Gruß aus dem Westerwald!
      Rolf D.
      rd-pictures.fotograf.de
      facebook.com/RD-Fotografie-819690744777249/

      EOS R, EOS R6, EOS R7, EOS M50 MKII, EF 70-200 2.8 MKII, Sigma 120-300-2.8 Sport, Sigma 50-100 DC 1.8 Art, Tamron 35 1.8, Samyang 85 1.4 RF, RF 50 1.8, Tamron 24-70 2.8 G2
      noch ein wenig Blitzmaterial Stative und diversen Kleinkram
    • Schau mal hier rein
      pressemitteilungen-online.de/i…und-grafiken-im-internet/

      Ohne Erlaubnis der abgebildeten Person dürfen Sie entsprechende Bilder
      auch dann verwenden, wenn die Personen nur als Beiwerk neben einer
      Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (so § 23 Absatz 1 Nr. 2
      KUG) oder wenn es sich um Bilder von Versammlungen, Aufzügen und
      ähnlichen Vorgängen handelt, an denen die dargestellten Personen
      teilgenommen haben (§ 23 Absatz 1 Nr. 3 KUG).
      Bin zwar kein Anwalt, aber bei der Hochzeit oder einen Event sind Personen doch Beiwerk oder nicht ?
    • DubCartel schrieb:


      Schau mal hier rein
      pressemitteilungen-online.de/…en-im-internet/




      Zitat


      Ohne Erlaubnis der abgebildeten Person dürfen Sie entsprechende Bilder
      auch dann verwenden, wenn die Personen nur als Beiwerk neben einer
      Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (so § 23 Absatz 1 Nr. 2
      KUG) oder wenn es sich um Bilder von Versammlungen, Aufzügen und
      ähnlichen Vorgängen handelt, an denen die dargestellten Personen
      teilgenommen haben (§ 23 Absatz 1 Nr. 3 KUG).
      Bin zwar kein Anwalt, aber bei der Hochzeit oder einen Event sind Personen doch Beiwerk oder nicht ?


      Also, aus der Praxis heraus. Personen bei Hochzeiten sind definitiv nicht immer Beiwerk, sondern meißt Bestandteil des Bildes. Von einzelnen Personen die du fotografiert hast, brauchst du definitiv eine Erlaubnis. Sind auf dem Bild mehr als drei Leute abgebildet und stellen diese NICHT den Kern des Bildes dar, besteht keine Erlaubnispflicht, solange erkennbar ist, das sie nicht Hauptbestandteil des Bildes sind. Bei Gruppenfotos gild wieder das Recht des Einzelnen, weil alle Personen Gegenstand des Bildes sind und kein Beiwerk. Fotografiere ich das Brautpaar während des ersten Tanzes ( alle Gäste stehen um die Tanzfläche herum ) sind die Gäste eindeutig Beiwerk. Haupbestandteil des Bildes ist das Brautpaar, von daher brauchst du nur vom Brautpaar die Einverständnis. Es ist sehr Kompliziert.

      Kannst du aber fast überall nachlesen. Ich empfehle diesbezüglich auch einen Ratgeber für Fotorecht anzuschaffen. Kann sehr hilfreich sein.

      Liebe Grüße
      Sven
      wenn ich irgendwann behaupten kann, ich könne fotografieren, schmeiß ich die kamera weg und fange an zu malen!!!